Dr.jur.Michael
Graf von
Matuschka
Beamter,
Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses
geb. |
29. September 1888 Schweidnitz, Schlesien |
gest. |
14. September 1944 Hinrichtungsstätte
Berlin-Plötzensee |
"Siegen können nur wir, weil wir
die Verheißung haben“. Mit diesem Zitat aus Reinhold Schneiders
Sammelband „Die Dunkle Nacht“ widmete Michael Matuschka das Buch seiner
Frau „zur Kriegsweihnacht 1943“. Im Mai desselben Jahres hatte er ihr
den kleinen Rosenkranzband von Romano Guardini geschenkt mit dem
knappen Zitat „Jetzt!“. Es geht, so der Buchtext, um „jeweils die
Stunde, in der wir den Willen Gottes zu erfüllen, zwischen Gut und
Böse zu … entscheiden haben“, bis zur Stunde unseres Todes. Es war
die Zeit nach der Kapitulation von Stalingrad¸ als die
NS-Propaganda mit der Ankündigung einer schonungslos vernichtenden
Wunderwaffe Hitlers Endsieg beschwor.
Michael Graf von Matuschka
entstammte einer böhmisch-schlesischen Familie, die zur
österreichisch-ungarischen und preußischen Geschichte der
Region in Justiz, Politik, Kirche, Wissenschaft und Kultur beigetragen
hat. Nach juristischem Staatsexamen und Promotion wurde er bei Ausbruch
des Ersten Weltkriegs als Leutnant eines schlesischen Husaren-Regiments
eingezogen. Bei einem Patrouillenritt in Rußland schwerverwundet,
gab er seinen Kameraden Feuerschutz und geriet dadurch in
Gefangenschaft. Während der Revolutionsunruhen gelang ihm die
Flucht aus Sibirien, die er in einem militärisch kurzen Bericht
schilderte. Von der sibirischen Landschaft fasziniert, sagte er
später einmal seiner Frau, er könne sich vorstellen, dort -
vergessen in der unendlichen Steppe und in einen Soldatenmantel
gehüllt - begraben zu sein.
Zum Kriegsende 1918 führte er
als hochdekorierter Frontoffizier seine Einheit aus Frankreich
unversehrt in die Heimat zurück. Mit Leib und Seele Soldat und ein
besonderer Verehrer seines streitbaren Namenspatrons und der
frühchristlichen Heiligen des Soldatenstandes widerstrebte ihm
jede Heldenidealisierung. Mit Beginn der Weimarer Republik setzte er
sich intensiv für Aufbau und Befriedung ein. Nach dem Zweiten
Staatsexamen war er in Münster und Warendorf (Westfalen)
tätig, um bald in die Krisenregion Oberschlesien zu gehen.
Vierunddreißigjährig zum Landrat des Kreises Oppeln berufen,
gediehen unter seiner Anleitung Siedlungs- und Wohnungsbau, Schulen
sowie kulturelle und kirchliche Einrichtungen. Er verstand es, mit
Gleichgesinnten im deutsch-polnischen Nationalitätenkonflikt
entstandene Gegensätze auszugleichen, und er beteiligte sich als
Mitglied des Zentrum-Fraktionsvorstandes im Preußischen Landtag
an der Konsolidierung des im Reich verbliebenen Teils von
Oberschlesien. In Berlin begegnete er Reichskanzler Heinrich
Brüning, der ihn, wie der damalige Oberpräsident von
Oberschlesien, Hans Lukaschek, 1946 bestätigte, "sehr hoch
schätzte".
Im Februar 1930 verlobte sich
Michael Matuschka mit Pia Gräfin Stillfried, die an der
Kunstakademie Breslau in der Meisterklasse des Expressionisten Otto
Mueller studierte. In einem Brief dieser glücklichen Zeit schrieb
er seiner Braut: „Du fragst mich, ob ich jetzt so recht beten kann. Ich
habe gegenwärtig eigentlich auch nur das Gebet zum Lob und Preis".
Die Trauung, bei der er nach Tradition der Familie die Uniform des
Malteser Ritterordens trug, fand am 29. April im niederschlesischen
Silbitz bei Strehlen statt.
In Schlesien kamen die Söhne
Mario und Victor 1931 und 1932 zur Welt, Sohn Michael und Tochter
Elisabeth wurden 1934 und 1936 in Berlin geboren. Dort hatte Matuschka
- nach seiner Entfernung aus dem Amt des Landrats durch die
Nationalsozialisten - 1933 als Angestellter im preußischen
Innenministerium Verwendung gefunden. Drei Jahre danach wurde er,
obwohl seine scharfe Gegnerschaft zur NS-Partei in der Personalakte
herausgestellt und er insoweit für den Beamtenstatus
disqualifiziert war, aufgrund seiner Verwaltungserfahrung als
Regierungsrat an das Oberpräsidium in Breslau versetzt. In dieser
Behörde war er Nachfolger von Peter Graf Yorck v. Wartenburg, dem
Mitbegründer des „Kreisauer Kreises“, einer
Widerstands-Gruppierung um Helmuth James Graf Moltke. Er traf sich des
öfteren mit ihm in Berlin, einmal in Begleitung des später
von der SS ermordeten Karl Ludwig v. und zu Guttenberg, und war in
Verbindung mit weiteren Kreisauern wie Paulus van Husen, Hans
Lukaschek, Hermann Maass, Fritz-Dietlof von der Schulenburg, mit dem
Gewerkschaftler Oswald Wiersich und mit anderen, die widerstanden oder
zum Widerstand bereit waren. Lange bevor Hitler zum Krieg rüstete,
durchschaute Matuschka die verbrecherischen Ziele des Usurpators und
hielt es für geboten, ihn zu gegebener Zeit vor Gericht zur
Verantwortung zu ziehen.
1941 wurde Matuschka nach
Kattowitz abgeordnet, zum Leiter des Landes-Wirtschaftsamts ernannt und
in dieser Funktion zum Regierungsdirektor befördert, weil es
keinen passenden NS-Parteigänger gab. Eine entscheidende
Aussprache mit Kardinal Bertram in Breslau fiel in diese Zeit.
Matuschka berichtete dem Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz
über die Verhältnisse im annektierten Teil Oberschlesiens und
wohl auch über das Konzentrationslager Auschwitz. Bertram bat ihn,
nicht zur Privatwirtschaft überzuwechseln, sondern auf seinem
Posten zu bleiben. Es gelang Matuschka, zahlreiche KZ-Häftlinge
durch Schein- und Überbesetzungen in kleine und mittlere Betriebe
zu vermitteln, um ihnen so das Leben zu retten. Auch reichte sein
Einfluß längere Zeit aus, Repressalien gegen die Kirche, vor
allem Klosterschließungen, zu unterbinden. Ein enger Mitarbeiter
aus Kattowitz berichtete 1946 rückblickend: „Als aufrechter Christ
verhinderte er in täglicher Kleinarbeit die Unterdrückung der
Polen, Juden und der Kirche, soweit es in seinen Kräften stand und
führte so in vorderster Front einen ständigen Kampf gegen die
unmoralischen Ziele des Nationalsozialismus.“
Die Familie blieb in Breslau, wo
die vier Kinder in der Pfarrkirche St. Clemens Hofbauer die
Erstkommunion empfingen. Die Tischreden des Vaters während der
anschließenden Familienfeiern deuten auf unmittelbares Erleben
hin. Als sich der Führer - dessen Hakenkreuz für eine
unmenschliche, antichristliche Ideologie und für den organisierten
Mord am Volk des Gekreuzigten stand - kultisch feiern ließ,
erklärte Michael Matuschka 1939 seinem ersten Sohn: „Das ist das
Gesetz des Kreuzes, daß, wer sich dazu bekennt, auch mitleiden
muß. Und dann trage dies freudig!“ Seinem zweiten Sohn sagte er
1940: „Wir sollen, wo uns Grenzen gesetzt sind, auch die Grenzen des
Verstandes¸ immer in Demut vor Ihm stehen; dann sollen wir des
demütigen hl. Streiters für Gott, des Erzengels Michael
gedenken, dann wollen wir sagen: Wer ist wie Gott!“
Bis zur Jahreswende 1943/44 konnte
Matuschka seine Frau von belastenden Mitteilungen verschonen. Als ihn
aber ein Freund in einen konkreten Umsturzplan einbezog, sagte er ihr
schweren Herzens, daß sein Mitwissen für ihn unmittelbare
Lebensgefahr bedeute und für die Familie Entrechtung und
Unterdrückung daraus folgen könne. Eine Unterrichtung von
Dienststellen der Polizei, um somit die Kinder, ihre Mutter und sich
selbst zu retten, komme für ihn nicht in Frage. Als am 20. Juli
1944 der Versuch der Befreiung von den NS-Diktatur mißlang, waren
ihm die Folgen des Scheiterns bewußt: Seinem Schwiegervater sagte
er, Hitler verfüge seit dem Attentat über eine
zusätzliche Handhabe, die noch lebenden Regimegegner ungehemmt zu
eliminieren und den totalen Krieg im selbstmörderischen
Zusammenbruch enden zu lassen. In der Nacht zum 10. August wurde er von
der Geheimen Staatspolizei in Handschellen von Kattowitz nach Berlin
verbracht. Seine Familie sah er nicht wieder.
Am 14. September wurden dem sog.
Volksgerichtshof kurz nacheinander Nikolaus Graf von Üxküll,
Heinrich Graf zu Dohna, Michael Graf Matuschka und Kaplan Hermann
Wehrle zur Hauptverhandlung vorgeführt. Das Schnellverfahren wurde
- wie bei anderen Schauprozessen - für Propagandazwecke gefilmt.
Aus dem Filmmaterial, den Mitschnitten für Radiosendungen und
einem Bericht für die gleichgeschaltete Presse ist erkennbar:
Matuschka, von Folterungen gezeichnet, argumentierte gegen den
aggressiv schreienden Blutrichter Freisler, dem er vor 1933 in
Parlamentsdebatten des Preußischen Abgeordnetenhauses wiederholt
entgegengetreten war. Als Feind jeder Lüge blieb M. stets bei der
Wahrheit, er drängte nicht zum Tod, sondern kämpfte bis zum
Letzten; das belegt insbesondere ein mit drei Ausrufungszeichen
endender Satz aus dem Urteil: „Er hat … im Schlußwort gesagt, er
‘möchte behaupten, unschuldig zu sein’!!!“ Eine Aufnahme des
zugelassenen Gerichts-Fotografen zeigt ihn - den Blick nach oben
gerichtet - während der Verkündung des Todesurteils. Seine
Frau hat entsprechend Apg. 7,54-60 unter dem Bild notiert: „Als sie ihn
steinigten, sah er den Himmel offen“. Einen Brief ihres Mannes aus der
Haftzeit hat sie nie bekommen. Die Todesnachricht erhielt sie neunzehn
Tage nach der Urteilsvollstreckung, als das Wohnhaus und - mit Wirkung
bis 1947 - alle Einkünfte und sonstige finanzielle Mittel
beschlagnahmt wurden. Erst am 2. Dezember 1944 stellte das Standesamt
Berlin-Charlottenburg die Sterbeurkunde aus für „Michael Graf
Matuschka - katholisch -, wohnhaft Breslau, Skagerrakstraße 23“
und nannte als Zeit und Ort 14. 9. 1944, 16 Uhr, 43 Minuten,
Berlin-Charlottenburg, Königsdamm 7. Zu Vater und Mutter
hieß es: „Angaben fehlen“.
Die religiöse Grundhaltung
Matuschkas ist in den Ansprachen zu Kommunionfeiern der Kinder, seine
politisch-weltanschauliche Einstellung in einem Vortrag bezeugt, den er
1925 im schlesischen Benediktiner-Kloster Grüssau gehalten hat.
Hier wurde das Thema „Zusammenwirken der Stände im heutigen
Staate“ behandelt und von katholischen Laien, die im öffentlichen
Leben stehen, das Bekenntnis zum Transzendenten sowie die Bereitschaft
zum opferbereiten Handeln gefordert. Auf die Frage nach
Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit politisch anders
Orientierten zum Nutzen des Ganzen folgte die klare Antwort: „Wer mit
mir für eine Sache arbeiten will, die ich nach bestem Wissen
für…die Allgemeinheit für gut halte, ist mir willkommen - die
Grenze der Zusammenarbeit erscheint ebenso selbstverständlich
gegeben; sie liegt auf den Gebieten, die Weltanschauungsfragen
berühren.“ Dabei, so Matuschka, könne es für Christen
„keine Konzessionen geben“. In dem Referat befaßte er sich
eingehend mit dem Rundschreiben Papst Leos XIII. über die Kirche
und die Pflichten des Staatsbürgers, wobei ihm eine
Begriffsklärung besonders wichtig war: „Die falsche Klugheit
besteht in der Meinung, man dürfe der Gottlosigkeit, wenn sie
mächtig und einflußreich ist, nicht offen entgegentreten,
damit nicht etwa durch den Widerstand der Gegner noch mehr erbittert
werde“. Der Vortrag schloß mit den Worten: „Das schönste
Gotteshaus ist leer, wenn darin nicht im Lichte der ewigen Lampe der
Tabernakel steht. Auch die Volksgemeinschaft im modernen Staat wird
nicht von Bestand sein, wenn sie sich nicht im Lichte dieses
höchsten Zieles gründet. Möchte diese Erkenntnis unser
Volk führen!“
Der mutige Pfarrer der
Heimatgemeinde in Breslau, Johannes Pelz, feierte das Requiem für
Michael Matuschka im roten Meßgewand, dem Ornat zum liturgischen
Gedächtnis der Martyrer. Die Gläubigen verstanden, was
gemeint war; Erzpriester Pelz hatte oft über Sinn und Bedeutung
christlicher Blutzeugenschaft gepredigt und dabei die Ideologie von der
Vergöttlichung des Blutes und der Rasse verurteilt.
Bei einem Treffen im Jahr 1964,
das den Widerstand gegen das NS-Regime würdigte, erinnerte sich
ein Redner, der selbst wegen seiner Beteiligung eingekerkert war: „Als
jemand Anfang Juni 1944 in Potsdam sagte: ‘Hat es denn noch Sinn, zu
allen Blutopfern des deutschen Volkes jetzt ausgerechnet noch einige
Hundert der Besten sinnlos zu Tode kommen zu lassen’, da antwortete
Michael Matuschka: ‘Mit schmutzigem Wasser kann man keinen Schmutz
abwaschen. Man wird schon gutes Blut nehmen müssen’.“ Vor diesem
Hintergrund sind die letzten Worte zu verstehen, die er vor dem Tod
durch den Strang einem Henkersgehilfen sagte: „Welche Ehre, am
Kreuzerhöhungstag zu sterben.“* Es ist bezeugt, daß er damit
diesem bedrückten Mann, der den Opfern der Terrorjustiz die
Hände auf den Rücken fesseln mußte, Trost zusprechen
wollte.
Am 1. September 1998 wurde dem
„Gegner des NS-Terrorregimes und Vorkämpfer der deutsch-polnischen
Aussöhnung“ im Innenhof der Ossolinski-Bibliothek, des
früheren St. Matthiasgymnasiums zu Breslau, eine zweisprachige
Tafel aus Sandstein gewidmet.
Bonn, im März 1998 und
Dezember 2004
Victor Matuschka
*Andere Versionen der mündlich überlieferten letzten
Worte lauten:
„Welche Ehre, am Tage Kreuzerhöhung gehenkt zu werden“
(Unterschiedliche Quellen)
„Es ist eine Gnade, am Feste Kreuzerhöhung für die Ehre
seines Vaterlandes gehängt zu werden“.
(Bundesminister Dr. Hans Lukaschek lt. Einladungskarte bei einer
Kundgebung zum 20. Juli 1952 in Bonn)
„Welch eine Gnade, am Feste Kreuzerhöhung gehängt zu werden“
(Domkapitular Peter Buchholz, ehem. Gefängnispfarrer, in seiner
Gedächtnisrede zum 75. Katholikentag
Berlin,1952, lt. Walter Adolph aaO.)
Quellen
Familienarchiv Matuschka, Bonn
Deutsches Historisches Museum Berlin
Stiftung „Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im
Bundesarchiv“, Berlin
Geheimes Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz,
Berlin
Lautarchiv des Deutschen Rundfunks, Volksgerichtshofprozesse zum 20.
Juli 1944, Berlin
Chronos-Film, Berlin
Bundeszentrale für Heimatdienst (Hrsg.), 20. Juli 1944, 3.
Auflage, Bonn, 1960
Veröffentlichungen von Michael Graf v. Matuschka
Die parlamentarische Redefreiheit und Zeugenpflicht, Dissertation
Leipzig 1910
Zusammenwirken der Stände im heutigen Staat, in: Vorträge der
zweiten Zusammenkunft
Schlesischer katholischer Adliger, Kloster Grüssau 1924, 24-36
Was im Landkreis Oppeln in den letzten Jahren gebaut worden ist, in:
Heimatkalender Kreis Oppeln 1929, 125-131
Literatur Abmeier, Hans-Ludwig: Michael Graf von Matuschka,
hingerichtet 1944, Archiv für schlesische Kirchengeschichte 29
(1971) 124-156, Sonderdruck 30(1972) 124-156
Adolph, Walter: Im Schatten des Galgens, Morus Berlin 1953, S. 91
Bracher Karl Dietrich u.a. (Hrsg.): Das Gewissen steht auf, 2.
Auflage, Mainz, 1984, 136-138, 168f., 186-188, 250-252, 278f., 392f.,
408f.( Kurzbiographien u.a. von: H. Gf. zu Dohna, H. Maass, H. J. Gf.
v. Moltke, F.-D. Gf. v. d. Schulenburg, N. Gf. v. Üxküll, O.
Wiersich und Peter Gf. Yorck)
Gazetta Olowa (Ohlauer Wochenblatt
Groß, Herbert: Bedeutende Oberschlesier, Kurzbiographien,
Dülmen 1995
Hitze, Guido: Karl Ulitzka (1873 – 1953) oder Oberschlesien zwischen
den Weltkriegen, vgl. Personenregister, Düsseldorf 2002
Köhler, Willibald und Meinrad, Joseph von Eichendorff
Konversatorium (zweisprachige "Hefte für Kulturbildung,
Oppeln/Opole) Heft 2, 1993, 18, 28, Heft 34, 2002, 122
König, Winfried (Hrsg.), Erbe und Auftrag der schlesischen Kirche
– 1000 Jahre Bistum Breslau, deutsch und polnisch, Dülmen 2001,
vgl. Personenregister
Matuschka, Victor Graf v., Joseph von Eichendorff Konversatorium,
a.a.O. Heft 37, 2002, 130-139
Moll, Helmut (Hrsg.), Zeugen für Christus, Das deutsche
Martyrologium des 20. Jahrhunderts, Paderborn 2000/2001, 632 ff.
Rosenmöller, Bernhard jun.: Bernhard Rosenmöller in:
Joël Pottier (Hrsg.), Christen im Widerstand gegen das Dritte
Reich (Stuttgart/Bonn 1988) 418-431
Rostropowicz, Joanna: Michael Graf von Matuschka, der erste Vorsitzende
der Oppelner Eichendorff-Gemeinde, Eichendorff Hefte (zweisprachig)
2003 Nr.1, 64 -77
Wittschier, Bernd: Ein Licht aus der Finsternis, in: Festschrift zur
350-Jahrfeier der Gründung des St. Matthias-Gymnasiums in Breslau
(Furth, 1988), Auszüge in: Heimatbrief der Katholiken des
Erzbistums Breslau (21. Juli 1994) Nr.3, 36 ff.