Vorlage für "Martyrologium des Zwanzigsten Jahrhunderts", Paderborn 2000 -mit späteren Ergänzungen

 

Dr.jur.Michael Graf von Matuschka

Beamter, Mitglied des Preußischen Abgeordnetenhauses

geb.

29. September 1888

Schweidnitz, Schlesien

gest.

14. September 1944

Hinrichtungsstätte Berlin-Plötzensee

 

    "Siegen können nur wir, weil wir die Verheißung haben“. Mit diesem Zitat aus Reinhold Schneiders Sammelband „Die Dunkle Nacht“ widmete Michael Matuschka das Buch seiner Frau „zur Kriegsweihnacht 1943“. Im Mai desselben Jahres hatte er ihr den kleinen Rosenkranzband von Romano Guardini geschenkt mit dem knappen Zitat „Jetzt!“. Es geht, so der Buchtext, um „jeweils die Stunde, in der wir den Willen Gottes zu erfüllen, zwischen Gut und Böse zu … entscheiden haben“, bis zur Stunde unseres Todes. Es war die Zeit nach der Kapitulation von Stalingrad¸ als die NS-Propaganda mit der Ankündigung einer schonungslos vernichtenden Wunderwaffe Hitlers Endsieg beschwor.

Michael Graf von Matuschka entstammte einer böhmisch-schlesischen Familie, die zur österreichisch-ungarischen und preußischen Geschichte der Region in Justiz, Politik, Kirche, Wissenschaft und Kultur beigetragen hat. Nach juristischem Staatsexamen und Promotion wurde er bei Ausbruch des Ersten Weltkriegs als Leutnant eines schlesischen Husaren-Regiments eingezogen. Bei einem Patrouillenritt in Rußland schwerverwundet, gab er seinen Kameraden Feuerschutz und geriet dadurch in Gefangenschaft. Während der Revolutionsunruhen gelang ihm die Flucht aus Sibirien, die er in einem militärisch kurzen Bericht schilderte. Von der sibirischen Landschaft fasziniert, sagte er später einmal seiner Frau, er könne sich vorstellen, dort - vergessen in der unendlichen Steppe und in einen Soldatenmantel gehüllt - begraben zu sein.

Zum Kriegsende 1918 führte er als hochdekorierter Frontoffizier seine Einheit aus Frankreich unversehrt in die Heimat zurück. Mit Leib und Seele Soldat und ein besonderer Verehrer seines streitbaren Namenspatrons und der frühchristlichen Heiligen des Soldatenstandes widerstrebte ihm jede Heldenidealisierung. Mit Beginn der Weimarer Republik setzte er sich intensiv für Aufbau und Befriedung ein. Nach dem Zweiten Staatsexamen war er in Münster und Warendorf (Westfalen) tätig, um bald in die Krisenregion Oberschlesien zu gehen. Vierunddreißigjährig zum Landrat des Kreises Oppeln berufen, gediehen unter seiner Anleitung Siedlungs- und Wohnungsbau, Schulen sowie kulturelle und kirchliche Einrichtungen. Er verstand es, mit Gleichgesinnten im deutsch-polnischen Nationalitätenkonflikt entstandene Gegensätze auszugleichen, und er beteiligte sich als Mitglied des Zentrum-Fraktionsvorstandes im Preußischen Landtag an der Konsolidierung des im Reich verbliebenen Teils von Oberschlesien. In Berlin begegnete er Reichskanzler Heinrich Brüning, der ihn, wie der damalige Oberpräsident von Oberschlesien, Hans Lukaschek, 1946 bestätigte, "sehr hoch schätzte".

Im Februar 1930 verlobte sich Michael Matuschka mit Pia Gräfin Stillfried, die an der Kunstakademie Breslau in der Meisterklasse des Expressionisten Otto Mueller studierte. In einem Brief dieser glücklichen Zeit schrieb er seiner Braut: „Du fragst mich, ob ich jetzt so recht beten kann. Ich habe gegenwärtig eigentlich auch nur das Gebet zum Lob und Preis". Die Trauung, bei der er nach Tradition der Familie die Uniform des Malteser Ritterordens trug, fand am 29. April im niederschlesischen Silbitz bei Strehlen statt.
In Schlesien kamen die Söhne Mario und Victor 1931 und 1932 zur Welt, Sohn Michael und Tochter Elisabeth wurden 1934 und 1936 in Berlin geboren. Dort hatte Matuschka - nach seiner Entfernung aus dem Amt des Landrats durch die Nationalsozialisten - 1933 als Angestellter im preußischen Innenministerium Verwendung gefunden. Drei Jahre danach wurde er, obwohl seine scharfe Gegnerschaft zur NS-Partei in der Personalakte herausgestellt und er insoweit für den Beamtenstatus disqualifiziert war, aufgrund seiner Verwaltungserfahrung als Regierungsrat an das Oberpräsidium in Breslau versetzt. In dieser Behörde war er Nachfolger von Peter Graf Yorck v. Wartenburg, dem Mitbegründer des „Kreisauer Kreises“, einer Widerstands-Gruppierung um Helmuth James Graf Moltke. Er traf sich des öfteren mit ihm in Berlin, einmal in Begleitung des später von der SS ermordeten Karl Ludwig v. und zu Guttenberg, und war in Verbindung mit weiteren Kreisauern wie Paulus van Husen, Hans Lukaschek, Hermann Maass, Fritz-Dietlof von der Schulenburg, mit dem Gewerkschaftler Oswald Wiersich und mit anderen, die widerstanden oder zum Widerstand bereit waren. Lange bevor Hitler zum Krieg rüstete, durchschaute Matuschka die verbrecherischen Ziele des Usurpators und hielt es für geboten, ihn zu gegebener Zeit vor Gericht zur Verantwortung zu ziehen.

1941 wurde Matuschka nach Kattowitz abgeordnet, zum Leiter des Landes-Wirtschaftsamts ernannt und in dieser Funktion zum Regierungsdirektor befördert, weil es keinen passenden NS-Parteigänger gab. Eine entscheidende Aussprache mit Kardinal Bertram in Breslau fiel in diese Zeit. Matuschka berichtete dem Vorsitzenden der Fuldaer Bischofskonferenz über die Verhältnisse im annektierten Teil Oberschlesiens und wohl auch über das Konzentrationslager Auschwitz. Bertram bat ihn, nicht zur Privatwirtschaft überzuwechseln, sondern auf seinem Posten zu bleiben. Es gelang Matuschka, zahlreiche KZ-Häftlinge durch Schein- und Überbesetzungen in kleine und mittlere Betriebe zu vermitteln, um ihnen so das Leben zu retten. Auch reichte sein Einfluß längere Zeit aus, Repressalien gegen die Kirche, vor allem Klosterschließungen, zu unterbinden. Ein enger Mitarbeiter aus Kattowitz berichtete 1946 rückblickend: „Als aufrechter Christ verhinderte er in täglicher Kleinarbeit die Unterdrückung der Polen, Juden und der Kirche, soweit es in seinen Kräften stand und führte so in vorderster Front einen ständigen Kampf gegen die unmoralischen Ziele des Nationalsozialismus.“

Die Familie blieb in Breslau, wo die vier Kinder in der Pfarrkirche St. Clemens Hofbauer die Erstkommunion empfingen. Die Tischreden des Vaters während der anschließenden Familienfeiern deuten auf unmittelbares Erleben hin. Als sich der Führer - dessen Hakenkreuz für eine unmenschliche, antichristliche Ideologie und für den organisierten Mord am Volk des Gekreuzigten stand - kultisch feiern ließ, erklärte Michael Matuschka 1939 seinem ersten Sohn: „Das ist das Gesetz des Kreuzes, daß, wer sich dazu bekennt, auch mitleiden muß. Und dann trage dies freudig!“ Seinem zweiten Sohn sagte er 1940: „Wir sollen, wo uns Grenzen gesetzt sind, auch die Grenzen des Verstandes¸ immer in Demut vor Ihm stehen; dann sollen wir des demütigen hl. Streiters für Gott, des Erzengels Michael gedenken, dann wollen wir sagen: Wer ist wie Gott!“

Bis zur Jahreswende 1943/44 konnte Matuschka seine Frau von belastenden Mitteilungen verschonen. Als ihn aber ein Freund in einen konkreten Umsturzplan einbezog, sagte er ihr schweren Herzens, daß sein Mitwissen für ihn unmittelbare Lebensgefahr bedeute und für die Familie Entrechtung und Unterdrückung daraus folgen könne. Eine Unterrichtung von Dienststellen der Polizei, um somit die Kinder, ihre Mutter und sich selbst zu retten, komme für ihn nicht in Frage. Als am 20. Juli 1944 der Versuch der Befreiung von den NS-Diktatur mißlang, waren ihm die Folgen des Scheiterns bewußt: Seinem Schwiegervater sagte er, Hitler verfüge seit dem Attentat über eine zusätzliche Handhabe, die noch lebenden Regimegegner ungehemmt zu eliminieren und den totalen Krieg im selbstmörderischen Zusammenbruch enden zu lassen. In der Nacht zum 10. August wurde er von der Geheimen Staatspolizei in Handschellen von Kattowitz nach Berlin verbracht. Seine Familie sah er nicht wieder.

Am 14. September wurden dem sog. Volksgerichtshof kurz nacheinander Nikolaus Graf von Üxküll, Heinrich Graf zu Dohna, Michael Graf Matuschka und Kaplan Hermann Wehrle zur Hauptverhandlung vorgeführt. Das Schnellverfahren wurde - wie bei anderen Schauprozessen - für Propagandazwecke gefilmt. Aus dem Filmmaterial, den Mitschnitten für Radiosendungen und einem Bericht für die gleichgeschaltete Presse ist erkennbar: Matuschka, von Folterungen gezeichnet, argumentierte gegen den aggressiv schreienden Blutrichter Freisler, dem er vor 1933 in Parlamentsdebatten des Preußischen Abgeordnetenhauses wiederholt entgegengetreten war. Als Feind jeder Lüge blieb M. stets bei der Wahrheit, er drängte nicht zum Tod, sondern kämpfte bis zum Letzten; das belegt insbesondere ein mit drei Ausrufungszeichen endender Satz aus dem Urteil: „Er hat … im Schlußwort gesagt, er ‘möchte behaupten, unschuldig zu sein’!!!“ Eine Aufnahme des zugelassenen Gerichts-Fotografen zeigt ihn - den Blick nach oben gerichtet - während der Verkündung des Todesurteils. Seine Frau hat entsprechend Apg. 7,54-60 unter dem Bild notiert: „Als sie ihn steinigten, sah er den Himmel offen“. Einen Brief ihres Mannes aus der Haftzeit hat sie nie bekommen. Die Todesnachricht erhielt sie neunzehn Tage nach der Urteilsvollstreckung, als das Wohnhaus und - mit Wirkung bis 1947 - alle Einkünfte und sonstige finanzielle Mittel beschlagnahmt wurden. Erst am 2. Dezember 1944 stellte das Standesamt Berlin-Charlottenburg die Sterbeurkunde aus für „Michael Graf Matuschka - katholisch -, wohnhaft Breslau, Skagerrakstraße 23“ und nannte als Zeit und Ort 14. 9. 1944, 16 Uhr, 43 Minuten, Berlin-Charlottenburg, Königsdamm 7. Zu Vater und Mutter hieß es: „Angaben fehlen“.

Die religiöse Grundhaltung Matuschkas ist in den Ansprachen zu Kommunionfeiern der Kinder, seine politisch-weltanschauliche Einstellung in einem Vortrag bezeugt, den er 1925 im schlesischen Benediktiner-Kloster Grüssau gehalten hat. Hier wurde das Thema „Zusammenwirken der Stände im heutigen Staate“ behandelt und von katholischen Laien, die im öffentlichen Leben stehen, das Bekenntnis zum Transzendenten sowie die Bereitschaft zum opferbereiten Handeln gefordert. Auf die Frage nach Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit politisch anders Orientierten zum Nutzen des Ganzen folgte die klare Antwort: „Wer mit mir für eine Sache arbeiten will, die ich nach bestem Wissen für…die Allgemeinheit für gut halte, ist mir willkommen - die Grenze der Zusammenarbeit erscheint ebenso selbstverständlich gegeben; sie liegt auf den Gebieten, die Weltanschauungsfragen berühren.“ Dabei, so Matuschka, könne es für Christen „keine Konzessionen geben“. In dem Referat befaßte er sich eingehend mit dem Rundschreiben Papst Leos XIII. über die Kirche und die Pflichten des Staatsbürgers, wobei ihm eine Begriffsklärung besonders wichtig war: „Die falsche Klugheit besteht in der Meinung, man dürfe der Gottlosigkeit, wenn sie mächtig und einflußreich ist, nicht offen entgegentreten, damit nicht etwa durch den Widerstand der Gegner noch mehr erbittert werde“. Der Vortrag schloß mit den Worten: „Das schönste Gotteshaus ist leer, wenn darin nicht im Lichte der ewigen Lampe der Tabernakel steht. Auch die Volksgemeinschaft im modernen Staat wird nicht von Bestand sein, wenn sie sich nicht im Lichte dieses höchsten Zieles gründet. Möchte diese Erkenntnis unser Volk führen!“

Der mutige Pfarrer der Heimatgemeinde in Breslau, Johannes Pelz, feierte das Requiem für Michael Matuschka im roten Meßgewand, dem Ornat zum liturgischen Gedächtnis der Martyrer. Die Gläubigen verstanden, was gemeint war; Erzpriester Pelz hatte oft über Sinn und Bedeutung christlicher Blutzeugenschaft gepredigt und dabei die Ideologie von der Vergöttlichung des Blutes und der Rasse verurteilt.

Bei einem Treffen im Jahr 1964, das den Widerstand gegen das NS-Regime würdigte, erinnerte sich ein Redner, der selbst wegen seiner Beteiligung eingekerkert war: „Als jemand Anfang Juni 1944 in Potsdam sagte: ‘Hat es denn noch Sinn, zu allen Blutopfern des deutschen Volkes jetzt ausgerechnet noch einige Hundert der Besten sinnlos zu Tode kommen zu lassen’, da antwortete Michael Matuschka: ‘Mit schmutzigem Wasser kann man keinen Schmutz abwaschen. Man wird schon gutes Blut nehmen müssen’.“ Vor diesem Hintergrund sind die letzten Worte zu verstehen, die er vor dem Tod durch den Strang einem Henkersgehilfen sagte: „Welche Ehre, am Kreuzerhöhungstag zu sterben.“* Es ist bezeugt, daß er damit diesem bedrückten Mann, der den Opfern der Terrorjustiz die Hände auf den Rücken fesseln mußte, Trost zusprechen wollte.

Am 1. September 1998 wurde dem „Gegner des NS-Terrorregimes und Vorkämpfer der deutsch-polnischen Aussöhnung“ im Innenhof der Ossolinski-Bibliothek, des früheren St. Matthiasgymnasiums zu Breslau, eine zweisprachige Tafel aus Sandstein gewidmet.



Bonn, im März 1998 und Dezember 2004                                        Victor Matuschka





*Andere Versionen der mündlich überlieferten letzten Worte lauten:
 „Welche Ehre, am Tage Kreuzerhöhung gehenkt zu werden“ (Unterschiedliche Quellen)
„Es ist eine Gnade, am Feste Kreuzerhöhung für die Ehre seines Vaterlandes gehängt zu werden“.
  (Bundesminister Dr. Hans Lukaschek lt. Einladungskarte bei einer Kundgebung zum 20. Juli 1952 in Bonn)
„Welch eine Gnade, am Feste Kreuzerhöhung gehängt zu werden“
(Domkapitular Peter Buchholz, ehem. Gefängnispfarrer, in seiner Gedächtnisrede zum 75. Katholikentag
Berlin,1952,  lt. Walter Adolph aaO.)
      


Quellen
Familienarchiv Matuschka, Bonn
Deutsches Historisches Museum Berlin
Stiftung „Archiv der Parteien und Massenorganisationen der DDR im Bundesarchiv“, Berlin
Geheimes Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz, Berlin
Lautarchiv des Deutschen Rundfunks, Volksgerichtshofprozesse zum 20. Juli 1944, Berlin
Chronos-Film, Berlin
Bundeszentrale für Heimatdienst (Hrsg.), 20. Juli 1944, 3. Auflage, Bonn, 1960
Veröffentlichungen von Michael Graf v. Matuschka
Die parlamentarische Redefreiheit und Zeugenpflicht, Dissertation Leipzig 1910
Zusammenwirken der Stände im heutigen Staat, in: Vorträge der zweiten Zusammenkunft
Schlesischer katholischer Adliger, Kloster Grüssau 1924, 24-36
Was im Landkreis Oppeln in den letzten Jahren gebaut worden ist, in: Heimatkalender Kreis Oppeln 1929,  125-131
Literatur Abmeier, Hans-Ludwig: Michael Graf von Matuschka, hingerichtet 1944, Archiv für schlesische Kirchengeschichte 29 (1971) 124-156, Sonderdruck 30(1972) 124-156
Adolph, Walter: Im Schatten des Galgens, Morus Berlin 1953, S. 91
Bracher Karl Dietrich  u.a. (Hrsg.): Das Gewissen steht auf, 2. Auflage, Mainz, 1984, 136-138, 168f., 186-188, 250-252, 278f., 392f., 408f.( Kurzbiographien u.a. von: H. Gf. zu Dohna, H. Maass, H. J. Gf. v. Moltke, F.-D. Gf. v. d. Schulenburg, N. Gf. v. Üxküll, O. Wiersich und Peter Gf. Yorck)
Gazetta Olowa (Ohlauer Wochenblatt
Groß, Herbert: Bedeutende Oberschlesier, Kurzbiographien, Dülmen 1995
Hitze, Guido: Karl Ulitzka (1873 – 1953) oder Oberschlesien zwischen den Weltkriegen, vgl. Personenregister, Düsseldorf 2002
Köhler, Willibald und Meinrad, Joseph von Eichendorff Konversatorium (zweisprachige "Hefte für Kulturbildung, Oppeln/Opole) Heft 2, 1993, 18, 28, Heft 34, 2002, 122
König, Winfried (Hrsg.), Erbe und Auftrag der schlesischen Kirche – 1000 Jahre Bistum Breslau, deutsch und polnisch, Dülmen 2001, vgl. Personenregister
Matuschka, Victor Graf v.,  Joseph von Eichendorff Konversatorium, a.a.O. Heft 37, 2002, 130-139
Moll, Helmut (Hrsg.), Zeugen für Christus, Das deutsche Martyrologium des 20. Jahrhunderts, Paderborn 2000/2001, 632 ff.
Rosenmöller, Bernhard jun.: Bernhard Rosenmöller in: Joël Pottier (Hrsg.), Christen im Widerstand gegen das Dritte Reich (Stuttgart/Bonn 1988) 418-431
Rostropowicz, Joanna: Michael Graf von Matuschka, der erste Vorsitzende der Oppelner Eichendorff-Gemeinde, Eichendorff Hefte (zweisprachig) 2003 Nr.1, 64 -77
Wittschier, Bernd: Ein Licht aus der Finsternis, in: Festschrift zur 350-Jahrfeier der Gründung des St. Matthias-Gymnasiums in Breslau (Furth, 1988), Auszüge in: Heimatbrief der Katholiken des Erzbistums Breslau (21. Juli 1994) Nr.3, 36 ff.